Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Diese Richtlinie erläutert, nach welchen redaktionellen und urheberrechtlichen Grundsätzen glamzoomfy.net arbeitet. Sie gilt für die unter https://1523.neurogena.net veröffentlichten Inhalte. Als nicht-kommerzielle deutschsprachige Redaktion berichtet das Projekt über öffentlich wahrnehmbare Begegnungen, Reaktionen, Konflikte und Versöhnungen im Umfeld schweizerischer Persönlichkeiten. Dabei stehen ein respektvoller Umgang, nachvollziehbare Quellenarbeit und der Schutz von Persönlichkeitsrechten im Vordergrund.
Diese Seite ist eine Orientierung über unsere Vorgehensweise und ersetzt keine rechtliche Beratung. Jede Meldung zu möglichen Rechtsverletzungen wird nach ihrem konkreten Inhalt und im Rahmen des anwendbaren schweizerischen Rechts beurteilt.
1. Redaktionelle Verantwortung und respektvolle Berichterstattung
Die Redaktion behandelt Beziehungen, öffentliche Auftritte und Reaktionen mit Zurückhaltung. Berichtet wird über Themen, die durch öffentliche Aussagen, offiziell zugängliche Informationen oder klar erkennbare öffentliche Ereignisse einen nachvollziehbaren Bezug zur Berichterstattung haben. Persönliche Lebensumstände werden nicht zum Selbstzweck behandelt.
Wir vermeiden abwertende Sprache, Spekulationen über private Hintergründe und die Darstellung von Gerüchten als Tatsachen. Besonders sensible Angaben zu Gesundheit, Familie, Kindern, Aufenthaltsorten oder anderen privaten Bereichen werden nur mit besonderer Sorgfalt eingeordnet. Eine öffentliche Bekanntheit hebt den Anspruch auf Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre nicht auf.
Meinungen, Kommentare von Dritten und redaktionelle Einordnungen werden, soweit der Kontext dies verlangt, erkennbar von bestätigten Tatsachen getrennt. Eine bloss verbreitete Behauptung wird nicht dadurch verlässlich, dass sie oft wiederholt wird.
2. Quellenprüfung, Einordnung und unbestätigte Informationen
Vor einer Veröffentlichung prüfen wir öffentlich zugängliche Quellen auf ihren Kontext, ihre Aktualität und ihre erkennbare Herkunft. Dazu können beispielsweise öffentliche Erklärungen der betroffenen Personen, überprüfbare Aussagen von Vertreterinnen oder Vertretern, nachvollziehbare Berichte oder öffentlich dokumentierte Auftritte gehören. Einzelne Beiträge in sozialen Netzwerken, aus dem Zusammenhang gelöste Bilder oder anonyme Behauptungen genügen für sich allein nicht als Bestätigung einer weitreichenden Aussage.
Informationen, die nicht abschliessend verifiziert werden können, werden entweder nicht veröffentlicht oder klar als unbestätigt gekennzeichnet. Eine solche Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Information zutrifft. Sie macht deutlich, dass die Redaktion den Sachverhalt nicht als gesichert darstellt. Bei fehlender verlässlicher Grundlage verzichten wir auf Vermutungen über Motive, Trennungen, Versöhnungen oder persönliche Beziehungen.
Überschriften und Zusammenfassungen sollen den Inhalt nicht überzeichnen. Wenn neue, belastbare Informationen eine frühere Einordnung verändern, überprüfen wir den betreffenden Beitrag erneut und passen ihn gegebenenfalls an.
3. Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre
Die Redaktion berücksichtigt insbesondere den Schutz der Persönlichkeit nach schweizerischem Recht. Nicht veröffentlicht werden sollen Angaben, deren Veröffentlichung unverhältnismässig in die Privatsphäre eingreift, keinen erkennbaren öffentlichen Bezug hat oder Menschen gefährden kann. Das gilt auch dann, wenn einzelne Angaben an anderer Stelle bereits auffindbar sein sollten.
Bei Minderjährigen ist besondere Zurückhaltung geboten. Ihre Identität, ihr Alltag und ihr familiäres Umfeld werden nicht ohne zwingenden, klar begründbaren öffentlichen Bezug zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht. Auch bei Erwachsenen prüfen wir, ob ein Bild, ein Zitat oder eine Detailangabe für das Verständnis eines Beitrags tatsächlich erforderlich ist.
Hinweise auf mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, falsche Tatsachenbehauptungen oder missverständliche Kontexte nehmen wir ernst. Eine Beanstandung sollte möglichst präzise benennen, welche Passage betroffen ist und weshalb sie korrigiert, ergänzt, eingeschränkt oder entfernt werden sollte.
4. Urheberrecht, Eigentum an Inhalten und erlaubte Nutzung
Texte, redaktionelle Zusammenstellungen, eigene grafische Elemente und die Auswahl sowie Anordnung von Inhalten auf glamzoomfy.net sind, soweit rechtlich geschützt, dem Urheberrecht und weiteren Schutzrechten unterstellt. Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern. Der Zugang zu einem Beitrag bedeutet nicht, dass umfassende Nutzungsrechte übertragen werden.
Das Lesen und private Weitergeben von Beiträgen im üblichen Rahmen ist möglich. Nicht gestattet ist ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber insbesondere das vollständige oder wesentliche Kopieren, systematische Übernehmen, erneute Veröffentlichen, Bearbeiten oder Verbreiten von Inhalten, wenn dafür keine gesetzliche Ausnahme gilt. Dies betrifft auch die Übernahme von Bildern, Überschriftenfolgen, längeren Textpassagen oder redaktionellen Datenzusammenstellungen.
Zitate können im gesetzlich zulässigen Umfang möglich sein, wenn sie einem Erläuterungs-, Hinweis- oder Belegzweck dienen, sich auf das Erforderliche beschränken und die Quelle angemessen kenntlich machen. Ein Zitat darf keine eigenständige Veröffentlichung ersetzen. Bei Bildmaterial gelten zusätzliche Anforderungen: Ein Bild darf nicht allein deshalb übernommen werden, weil es öffentlich sichtbar ist. Erforderliche Rechte, Persönlichkeitsrechte und der konkrete Verwendungszweck müssen beachtet werden.
5. Fremdmaterial, Zitate und Bildrechte in der Redaktion
Bei der Verwendung von Material Dritter achten wir auf eine rechtlich tragfähige Grundlage. Je nach Material können dies eine Erlaubnis, eine gesetzliche Schranke des Urheberrechts oder anderes nachvollziehbar verfügbares Nutzungsrecht sein. Die Redaktion übernimmt keine fremden Inhalte allein deshalb, weil sie in sozialen Netzwerken, auf anderen Webseiten oder in Suchergebnissen sichtbar sind.
Wörtliche Zitate werden auf ihren Sinnzusammenhang geprüft und nicht verfälschend verkürzt. Sinngemässe Wiedergaben müssen als solche erkennbar bleiben. Bei Bildern und audiovisuellen Ausschnitten wird zusätzlich geprüft, ob die Darstellung betroffene Personen in einer unangemessenen Weise beeinträchtigen könnte. Im Zweifel wird auf Material verzichtet oder der Beitrag wird anders gestaltet.
Falls ein Rechteinhaber der Ansicht ist, dass Material auf dieser Website ohne ausreichende Berechtigung verwendet wurde, soll er die nachstehend beschriebene Meldung einreichen. Das ermöglicht eine zügige Prüfung anhand überprüfbarer Angaben statt einer Beurteilung auf Grundlage allgemeiner oder unklarer Vorwürfe.
6. Keine Nutzeruploads und keine Kommentarfunktion
glamzoomfy.net nimmt keine Nutzeruploads entgegen und stellt keine Kommentarfunktion für öffentliche Beiträge bereit. Besucherinnen und Besucher können daher über die Website keine Bilder, Videos, Texte oder sonstigen Inhalte zur Veröffentlichung einstellen. Es besteht auch kein öffentliches Nutzerkonto-System, über das Beiträge oder Kommentare anderer Personen verbreitet werden.
Diese Regel begrenzt die Verantwortung nicht für redaktionell veröffentlichte Inhalte. Sie bedeutet jedoch, dass Beschwerden zu Beiträgen auf der Website an die Redaktion gerichtet werden sollen und nicht an vermeintliche Verfasserinnen oder Verfasser von Nutzerbeiträgen.
7. Meldung möglicher Urheberrechts- oder Rechtsverletzungen
Eine Meldung zu einer möglichen Urheberrechtsverletzung, einer Verletzung anderer Rechte oder einer inhaltlichen Beanstandung kann an [email protected] gesendet werden. Bitte nennen Sie in der Nachricht die konkrete Fundstelle auf https://1523.neurogena.net. Allgemeine Hinweise ohne Bezug zu einem bestimmten Inhalt können die Prüfung erheblich erschweren.
Eine nachvollziehbare Meldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- den vollständigen Titel oder eine eindeutige Beschreibung des beanstandeten Inhalts;
- die genaue Fundstelle, insbesondere die konkrete Seitenadresse oder eine andere eindeutige Angabe, mit der der Inhalt auffindbar ist;
- eine Beschreibung des betroffenen Werks, Rechts oder der beanstandeten Aussage;
- eine klare Erklärung, weshalb Sie eine Rechtsverletzung, falsche Tatsachenbehauptung oder sonstige Beeinträchtigung annehmen;
- Unterlagen oder Angaben, die Ihre Berechtigung belegen, etwa Ihre Stellung als Rechteinhaberin, Rechteinhaber oder bevollmächtigte Vertretung;
- eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen;
- eine Erklärung, dass die Angaben nach Ihrem Wissen richtig sind.
Bitte senden Sie nur Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Besonders schützenswerte persönliche Angaben oder umfangreiche Unterlagen sollten nicht unnötig übermittelt werden. Soweit eine Vertretung handelt, soll die Berechtigung hierzu nachvollziehbar dargelegt werden.
8. Prüfung, Korrekturen und mögliche Massnahmen
Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüfen wir den betroffenen Inhalt, die vorgelegten Informationen und den erkennbaren rechtlichen sowie redaktionellen Kontext. Die Prüfung kann eine Rückfrage erfordern, wenn Fundstelle, Berechtigung oder Grund der Beanstandung nicht ausreichend nachvollziehbar sind. Eine Eingangsbestätigung oder Kommunikation bedeutet noch keine Anerkennung der geltend gemachten Ansprüche.
Ergibt die Prüfung, dass eine Korrektur, Ergänzung, Einschränkung, Entfernung oder sonstige Anpassung angemessen ist, kann die Redaktion die entsprechende Massnahme vornehmen. In dringenden oder plausibel begründeten Fällen kann ein Inhalt während der Prüfung vorläufig eingeschränkt werden. Falls sich eine Beanstandung nicht bestätigt, kann der Beitrag unverändert bleiben; soweit sinnvoll, kann die Redaktion dennoch eine Klarstellung hinzufügen.
Für schweizerische Inhalte besteht kein automatisches, gesetzlich vorgegebenes Verfahren mit standardisierter Gegenmeldung. Personen, deren Anliegen oder Material von einer Massnahme betroffen ist, können jedoch ihre Sicht mit konkreten Unterlagen an dieselbe Kontaktadresse übermitteln. Diese Stellungnahme wird im Rahmen einer erneuten Prüfung berücksichtigt.
9. Missbrauch des Meldewegs und sorgfältige Angaben
Meldungen sollen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäss sein. Unbegründete Forderungen, falsche Angaben zur Rechteinhaberschaft, irreführende Darstellungen oder der Versuch, rechtmässige Berichterstattung ohne tragfähigen Grund zu unterdrücken, können die Prüfung verzögern und betroffene Personen beeinträchtigen. Die Redaktion kann zusätzliche Nachweise verlangen, wenn die Berechtigung oder der behauptete Sachverhalt unklar bleibt.
Auch eine berechtigte Kritik an einem Beitrag soll möglichst sachlich formuliert werden. Ziel des Meldewegs ist die Klärung konkreter Fragen zu Rechten, Tatsachen und Kontexten. Er ist nicht dafür bestimmt, persönliche Auseinandersetzungen, Einschüchterung oder unbelegte Vorwürfe zu verbreiten.
10. Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen
Diese Richtlinie orientiert sich am schweizerischen Rechtsrahmen, insbesondere am Urheberrecht sowie am Schutz der Persönlichkeit und an den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Je nach Einzelfall können weitere Vorschriften oder Rechte Dritter relevant sein. Massgeblich bleibt stets die konkrete Sachlage; diese Richtlinie schafft keine weitergehenden Zusagen und schränkt zwingende Rechte nicht ein.
Fragen zu dieser Richtlinie oder konkrete Meldungen richten Sie bitte an [email protected]. Damit wir Anliegen zuordnen können, nennen Sie bitte die betreffende Fundstelle und den Grund Ihrer Nachricht möglichst genau.
Die Redaktion kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die Darstellung der Website wesentlich ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf https://1523.neurogena.net verfügbar. Das Datum am Beginn dieser Seite zeigt den letzten Aktualisierungsstand.